Bestimmungen dazu siehe Reglement für den Selbsthilfe-Fonds.Gemäss GV-Beschluss beträgt der Höchstbetrag 600.-- Franken.
Antragssteller
Benütztes Fahrzeug
Ereignis
Angaben über Unfallbeteiligten/Geschädigten
Auszahlung einer evtl. Entschädigung gem. Reglement
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